Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 0 Präambel
Die DE Werbetechnik GmbH ist spezialisiert auf die Planung, Konzeption, Gestaltung, Herstellung, Lieferung sowie Montage von architekturintegrierten Werbeanlagen, Leitsystemen und sonstigen visuellen Kommunikationslösungen im gewerblichen Umfeld.
Die Leistungserbringung erfolgt regelmäßig im Rahmen komplexer Bau- und Projektabläufe unter Einbindung mehrerer Gewerke sowie unter Berücksichtigung baulicher, technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund sind klare vertragliche Regelungen zur Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, zur Festlegung von Mitwirkungspflichten sowie zur Steuerung von Planungs-, Freigabe- und Ausführungsprozessen erforderlich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen insbesondere der rechtssicheren Strukturierung projektbezogener Leistungen, der eindeutigen Zuordnung von Risiken im Zusammenhang mit Planung, Freigaben und Ausführung sowie der Vermeidung von Streitigkeiten im Hinblick auf Bauabläufe, Schnittstellen zu Dritten und nachträgliche Änderungen.
Sämtliche Leistungen der DE Werbetechnik GmbH erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten bzw. freigegebenen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der DE Werbetechnik GmbH und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die DE Werbetechnik GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführt. Etwas anderes gilt nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen schriftlichen Abreden gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
Angebote der DE Werbetechnik GmbH sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, für die Dauer von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum verbindlich.
Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers zustande; eine Auftragserteilung per E-Mail ist ausreichend. Die DE Werbetechnik GmbH ist berechtigt, Aufträge innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang anzunehmen.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages sind das Angebot der DE Werbetechnik GmbH, etwaige Anlagen, technische Zeichnungen, Freigaben des Auftraggebers sowie diese AGB.
Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die DE Werbetechnik GmbH. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot der DE Werbetechnik GmbH.
Leistungen können insbesondere umfassen: Planung und Konzeption, Grafikdesign und Visualisierung, Herstellung, Beschaffung, Lieferung, Montage, Demontage, projektbezogene Abstimmung sowie sonstige Nebenleistungen, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Angaben zu Maßen, Ausführungen, Materialien, Lichtwirkungen, Farbwerten, technischen Spezifikationen oder Montagedetails sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
Technische, gestalterische oder konstruktive Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind, den Vertragszweck nicht beeinträchtigen und keine wesentliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit darstellen.
Beratungen, Empfehlungen, Material- und Farbvorschläge, visualisierte Entwürfe sowie technische Einschätzungen erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, keine garantierte Beschaffenheit oder Eignungszusage dar.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50 % Vorauszahlung bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme.
Die Produktion, Beschaffung oder verbindliche Materialbestellung beginnt erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Die DE Werbetechnik GmbH ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Vorauszahlung mit der Herstellung oder Beschaffung zu beginnen.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Zusätzlich ist die DE Werbetechnik GmbH berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, soweit dieses nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die DE Werbetechnik GmbH berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, Lieferungen auszusetzen, bereits vereinbarte Termine zu verschieben und ausstehende Teil- oder Restleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
§ 5 Produktionsfreigabe (wesentlicher Vertragsbestandteil)
Vor Produktionsbeginn erhält der Auftraggeber eine Ausführungsgrundlage, insbesondere in Form einer Zeichnung, Visualisierung, Datei, grafischen Ansicht, Korrektur- oder Freigabeansicht.
Die Produktion erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber; die Freigabe per E-Mail ist ausreichend.
Mit der Produktionsfreigabe bestätigt der Auftraggeber die Übereinstimmung der Ausführungsgrundlage mit den vereinbarten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Inhalte, Texte, Schreibweisen, Logos, Maße, Gestaltung, Anordnung, Farbgebung und der visuellen Darstellung, soweit diese aus der Freigabe ersichtlich sind.
Die Verantwortung für die freigegebenen Inhalte und Gestaltungsmerkmale liegt beim Auftraggeber, soweit diese aus der Freigabe ersichtlich sind.
Die DE Werbetechnik GmbH bleibt verantwortlich für die vertragsgerechte technische Umsetzung der freigegebenen Ausführung.
Änderungen, Korrekturen, Ergänzungen oder neue Anforderungen nach erteilter Freigabe gelten als neue Leistung bzw. Nachtrag. Sie werden gesondert vergütet und führen zu einer angemessenen Anpassung der Liefer- und Ausführungszeiten.
Unterbleibt eine erforderliche Freigabe trotz Aufforderung oder verzögert sich die Freigabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Entstehender Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu vergüten.
§ 6 Aufmaß, Daten und Planungsleistungen
Erfolgt das Aufmaß durch die DE Werbetechnik GmbH, trägt diese die Verantwortung für die Maßhaltigkeit im Rahmen des tatsächlich vorgenommenen Aufmaßes.
Werden Maße, Bestandsdaten, Pläne, Vorlagen, Dateistände, Druckdaten oder sonstige ausführungsrelevante Informationen durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte bereitgestellt, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Verwendbarkeit und Aktualität.
Planungs-, Abstimmungs-, Entwurfs-, Korrektur-, Visualisierungs- und Aufmaßleistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Erfolgt nach Angebotsannahme keine Produktionsfreigabe oder wird das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht weitergeführt, ist die DE Werbetechnik GmbH berechtigt, bereits erbrachte Planungs- und Projektleistungen mit 129,00 EUR netto je Stunde abzurechnen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz bereits entstandener Fremdkosten und entgangenen Gewinns, bleiben unberührt.
Soweit eine Ausführung auf Grundlage von Annahmen, vorläufigen Maßen, Fremdplänen oder nicht abschließend geklärten Gegebenheiten kalkuliert wurde, steht das Angebot unter dem Vorbehalt technischer und preislicher Anpassungen nach endgültiger Klärung.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Freigaben, Ansprechpartner, Zutrittsmöglichkeiten und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die tatsächlichen Gegebenheiten am Einsatzort, insbesondere bauliche Voraussetzungen, Zugänglichkeit, Tragfähigkeit, Untergründe, Leitungsführungen, Stromversorgung, Befestigungsmöglichkeiten, behördliche Anforderungen und sonstige projektrelevante Umstände eigenverantwortlich offenzulegen, soweit diese ihm bekannt sind oder bei ordnungsgemäßer Projektorganisation bekannt sein müssten.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, gehen daraus resultierende Verzögerungen, Mehrkosten, Terminverschiebungen und Zusatzaufwände zu seinen Lasten.
§ 8 Lieferzeiten, Termine und Bauablauf
Liefer- und Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
Fristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers, freier Zugänglichkeit des Leistungsortes, technischer Umsetzbarkeit sowie ungestörter Bau- und Projektabläufe.
Verzögerungen aufgrund von Bauverzögerungen, nicht fertiggestellten Vorleistungen anderer Gewerke, fehlenden Genehmigungen, nachträglichen Änderungswünschen, fehlenden Freigaben, witterungsbedingten Behinderungen, behördlichen Anordnungen, Lieferengpässen, Materialknappheit, Erkrankung, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der DE Werbetechnik GmbH führen nicht zu einem Verzug der DE Werbetechnik GmbH.
In den Fällen des vorstehenden Absatzes verlängern sich Liefer- und Ausführungszeiten angemessen; ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz besteht insoweit nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der DE Werbetechnik GmbH.
Entsteht der DE Werbetechnik GmbH infolge solcher Umstände zusätzlicher Aufwand, insbesondere durch wiederholte Anfahrten, Wartezeiten, Umplanungen, Zwischenlagerung, erneute Abstimmungen oder zusätzliche Montagetermine, ist dieser Aufwand gesondert zu vergüten.
§ 9 Nachträge und Leistungsänderungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, gleich aus welchem Grund, gelten als Nachträge.
Nachträge sind gesondert zu vergüten. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen, zusätzliche Korrekturschleifen, geänderte Materialien, abweichende Montagesituationen, geänderte Farb- oder Lichtkonzepte, zusätzliche Dateiaufbereitung, zusätzliche Abstimmung mit Planern oder sonstige Mehrleistungen.
Der Auftraggeber wird vor Ausführung von Nachträgen über Mehrkosten und Auswirkungen auf Termine informiert, soweit dies im Einzelfall möglich ist.
Nachträge können Auswirkungen auf Kalkulation, Lieferzeit, Montageplanung, Personal- und Materialeinsatz sowie auf bereits zugesagte Termine haben. Die DE Werbetechnik GmbH ist berechtigt, Termine in angemessenem Umfang anzupassen.
§ 10 Montage und Baustellenbedingungen
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt ein freier, sicherer und geeigneter Zugang zur Montagestelle besteht und sämtliche baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Montage vorliegen.
Insbesondere hat der Auftraggeber – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf eigene Kosten bereitzustellen oder zu veranlassen: geeigneten Montageuntergrund, tragfähige und montagefähige Bauteile, freien Zugang, Stromversorgung, erforderliche Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Hebetechnik, Sicherungsmaßnahmen, Baustellenfreigaben, Ansprechpartner vor Ort und gegebenenfalls notwendige Sperrungen oder Abstimmungen mit anderen Gewerken.
Ist die Leistungserbringung aufgrund fehlender Voraussetzungen, fehlender Zugänglichkeit, bauseitiger Hindernisse, Sicherheitsrisiken, unzureichender Vorleistungen oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände ganz oder teilweise nicht möglich, werden Anfahrtskosten, Wartezeiten, Arbeitszeit, Vorhaltekosten sowie sonstige Aufwendungen gesondert berechnet.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund nicht erkennbarer oder vom Auftraggeber nicht offengelegter Umstände, insbesondere verdeckter Leitungen, ungeeigneter Untergründe, statischer Einschränkungen, Mehrarbeiten bei der Befestigung oder erschwerter Zugänglichkeit, wird gesondert vergütet.
Eine Haftung der DE Werbetechnik GmbH für Verzögerungen, Mehrkosten oder Folgeschäden, die auf unzureichende bauseitige Voraussetzungen, fehlende Vorleistungen oder Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
§ 11 Lieferung, Teilleistungen und Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferungen mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter, Hilfspersonen, Frachtführer oder sonstigen Empfangsberechtigten auf den Auftraggeber über.
Soweit eine Montage vereinbart ist, geht die Gefahr mit Abschluss der Montage bzw. mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Verzögert sich die Abnahme, Lieferung oder Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem die Leistung versand-, liefer- oder montagebereit war.
§ 12 Abnahme
Werkleistungen gelten als abgenommen, sobald die Leistung in Gebrauch genommen, in Betrieb genommen, weiterverarbeitet oder sonst bestimmungsgemäß genutzt wird.
Unabhängig davon gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung oder nach Abschluss der Montage schriftlich konkrete wesentliche Mängel rügt.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Eine förmliche Abnahme oder ein gesondertes Abnahmeprotokoll ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 13 Gewährleistung und Mängelrechte
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist und gesetzlich zulässig keine weitergehende Einschränkung vorgenommen wird.
Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder erkennbare Mengendifferenzen sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe, Lieferung, Montage oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Voraussetzung für Mängelansprüche ist, dass der Auftraggeber der DE Werbetechnik GmbH eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung gibt.
Bei berechtigten Mängeln ist die DE Werbetechnik GmbH nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, richten sich die weiteren Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
Mängelansprüche bestehen nicht bei Schäden oder Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung, natürliche Abnutzung, Eingriffe Dritter, eigenmächtige Veränderungen, ungeeignete Untergründe, fehlerhafte bauseitige Voraussetzungen oder vom Auftraggeber freigegebene Inhalte und Gestaltungen zurückzuführen sind.
§ 14 Haftung
Die DE Werbetechnik GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden sowie Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen, sofern nicht eine zwingende Haftung nach Absatz 1 oder 2 eingreift.
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der DE Werbetechnik GmbH.
§ 15 Material-, Farb- und§ 15 Material-, Farb- und Ausführungsabweichungen
Technisch, material-, produktions- oder chargenbedingt unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich, zumutbar und für den vorgesehenen Einsatzzweck unerheblich sind.
Dies gilt insbesondere für Abweichungen bei Farbwirkung, Glanzgrad, Lichtwirkung, Helligkeit, Leuchtdichte, Tag-/Nachtwirkung, Materialstruktur, Oberflächenwirkung, Acrylmaterialien, Lackierungen, Folierungen, Druckergebnissen, Montagefugen, konstruktiv erforderlichen Teilungen sowie geringfügigen Maßtoleranzen.
Farbangaben, Materialmuster, digitale Ansichten, Monitoransichten, Renderings, Druckmuster und Materialempfehlungen dienen der Veranschaulichung und können vom finalen Ergebnis technisch bedingt abweichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Freigaben und Muster eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der DE Werbetechnik GmbH.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit üblich und zumutbar, gegen Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl zu sichern.
Eine Verarbeitung, Verbindung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für die DE Werbetechnik GmbH, ohne dass hieraus Verpflichtungen für diese entstehen. Soweit das Eigentum der DE Werbetechnik GmbH durch Verbindung oder Verarbeitung untergeht, tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm hieraus entstehenden Rechte an die DE Werbetechnik GmbH ab.
§ 17 Kündigung, Rücktritt und freie Stornierung
Die DE Werbetechnik GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet, erforderliche Mitwirkungshandlungen verweigert oder das Projekt aus sonstigen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise nach Vertragsschluss, ohne dass die DE Werbetechnik GmbH hierfür eine Pflichtverletzung zu vertreten hat, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Material-, Fremd- und Planungskosten sowie der entgangene Gewinn zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere aus § 648 BGB, bleiben unberührt; die DE Werbetechnik GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Vergütung zu verlangen.
§ 18 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Entwürfe, Planungen, Visualisierungen, Zeichnungen, Layouts, Gestaltungskonzepte, Druckdatenaufbereitungen und sonstige von der DE Werbetechnik GmbH erstellte Unterlagen bleiben – soweit gesetzlich zulässig – geistiges Eigentum der DE Werbetechnik GmbH.
Nutzungsrechte an gestalterischen Leistungen gehen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erst mit vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über und auch dann nur in dem für den konkreten Vertragszweck erforderlichen Umfang.
Die Herausgabe offener Daten, Rohdaten, editierbarer Dateien, Produktionsdaten oder Quelldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; sie erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Vergütung.
§ 19 Genehmigungen, technische Anschlüsse und Wartung
Behördliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Hausverwaltungen, Bauleitern, Generalunternehmern, Architekten oder sonstigen Dritten sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten und Verantwortung einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Elektrische Anschlüsse, Prüfungen, Inbetriebnahmen elektrischer Anlagen oder sonstige elektrotechnische Leistungen erfolgen durch fachlich geeignete Dritte, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.
Wartungs-, Pflege- oder Instandhaltungsleistungen sind nur geschuldet, wenn hierfür eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 20 Einsatz von Subunternehmern und Produktionspartnern
Die DE Werbetechnik GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte, insbesondere Subunternehmer, Lieferanten, Hersteller oder Produktionspartner, einzusetzen.
Die vertragliche Verantwortung der DE Werbetechnik GmbH gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
§ 21 Referenznutzung
Die DE Werbetechnik GmbH ist berechtigt, ausgeführte Projekte, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen, in angemessener Weise zu Referenzzwecken zu dokumentieren und zu veröffentlichen, insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen oder in Printunterlagen. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden hierbei nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet.
§ 22 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – 79664 Wehr.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
DE Werbetechnik GmbH | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: April 2026